RoT Reisen Tel. 0043 732 94 44 48 Aufsichtsbehörde Reisebüro: Magistrat der Landeshauptstadt Linz Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften: Beim Vertragabschluß gelten: die Allgemeine Geschäftsbedingungen der RoT Reisen / Mihail Bobocel KG Achtung: Es gelten teilweise besondere Reisebedingungen und sie sind Grundlage des Vertrags, den Sie als Kunde mit uns als Reiseveranstalter direkt mit Ihrer Anmeldung habenabgeschlossen, oder mit Inanspruchnahme eines Vermittlers (Ihr spezielles Reisebüro) schließen. Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Pauschalreisegesetz |
Hinweis für Reisende mit eingeschränkter Mobilität: Auf unseren Reisen werden unterschiedlichste Transportmittel wie Busse, Boote, PKW, Kleinbusse oder Jeeps genutzt und die Unterkünfte variieren vom 5* Hotel bis zum einfachen Jugendherbergen, bzw. 2* Hotel oder unkategorisierte Unterkünften. Da wir weder für die weltweiten Transportmittel noch für die entsprechenden Unterkünfte durchgängige Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Allgemeinen nicht oder partial geeignet. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Reiseleiter/innen keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können. Im Einzelfall lassen Sie sich bitte dazu von uns beraten! |
KUNDENGELDABSICHERUNG GEMÄSS EU-PAUSCHALREISERICHTLINIE: Informationen zu unserer Reiseinsolvenzabsicherung sind im Internet unter: https://www.gisa.gv.at/fshost-gisa-p/user/formular.aspx?pid=3e8b81d122df415db65b1ec312d5a452&pn=Be2102a48c44b427fa29b85296c7f6b3f#scrollid1 abrufbar. Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie RoT Reisen/Mihail Bobocel KG: RoT Reisen/Mihail Bobocel KG hat eine Insolvenzabsicherung mit Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. abgeschlossen. Kopie der Sicherungsschein HIER Die Reisenden können den Abwickler: |
Mehr Information [ Impressum ] |
Zahlungsmodalitäten laut Pauschalreiseverordnung – PRV
Die Pauschalreiseverordnung - PRV sieht vor, dass Veranstalter von Pauschalreisen mit Standort in Österreich, Kundengelder als Anzahlung auf den Reisepreis in der Höhe von 20% des Reisepreises frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und Restzahlungen frühestens zwanzig Tage vor Reiseantritt, nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden, entgegennehmen dürfen. |
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden Abmahnungen |
PRG Vorinformationsblatt RoT Reisen / Mihail Bobocel KG (Größe: 307,42 KB) |